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   BFH, 03.03.2005 - II B 114/04   

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https://dejure.org/2005,11770
BFH, 03.03.2005 - II B 114/04 (https://dejure.org/2005,11770)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2005 - II B 114/04 (https://dejure.org/2005,11770)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2005 - II B 114/04 (https://dejure.org/2005,11770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ErbStG § 19 Abs. 1; ; FGO § 107 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107 § 136 Abs. 1 S. 1
    Offenbare Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Offenbare Unrichtigkeit in einem Urteil: Fehler beim Ablesen einer TabelleS. 27

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedingter Kaufvertrag: Wann ist Grunderwerbsteuer zu zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 128/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene GmbH-Beteiligung sind in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - II B 114/04
    Derartige Fehler gehören zu den offenbaren Unrichtigkeiten (vgl. für einen Fehler beim Ablesen der Einkommensteuer-Tabelle BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 128/76, BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 36, unter 6.); die Möglichkeit eines Rechtsirrtums ist bei derart einfachen mechanischen Vorgängen ausgeschlossen.
  • BFH, 18.06.1986 - II B 33/86

    Berichtigung eines Urteils nach § 107 Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen der

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - II B 114/04
    Dabei handelt es sich lediglich um einen Reflex der zulässigen Berichtigung des Entscheidungstenors (BFH-Beschluss vom 18. Juni 1986 II B 33/86, BFH/NV 1987, 587).
  • BFH, 04.09.1984 - VIII B 157/83

    Urteil - Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil - Berichtigung des Urteils -

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - II B 114/04
    Die Möglichkeit eines Rechtsirrtums muss ausgeschlossen sein (BFH-Beschluss vom 4. September 1984 VIII B 157/83, BFHE 142, 13, BStBl II 1984, 834).
  • BFH, 24.02.2000 - V R 89/98

    Umsatzsteuerbefreiung für Grundstückslieferungen

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - II B 114/04
    Der Eintritt der Rechtskraft steht einer Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten, die nach § 107 Abs. 1 FGO "jederzeit" vorzunehmen ist, nicht entgegen (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 V R 89/98, BFHE 191, 84, BStBl II 2000, 278, unter II.2.).
  • BFH, 25.07.1994 - IX R 104/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 03.03.2005 - II B 114/04
    Die Annahme einer "offenbaren" Unrichtigkeit i.S. des § 107 Abs. 1 FGO setzt einen mechanischen Fehler voraus, der einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist und ohne weitere Prüfung erkannt und korrigiert werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1994 IX R 104/92, BFH/NV 1995, 140).
  • BFH, 27.06.2017 - X B 106/16

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den BFH

    Dabei handelt es sich lediglich um einen Reflex der zulässigen Berichtigung des Entscheidungstenors (so BFH-Beschluss vom 3. März 2005 II B 114/04, BFH/NV 2005, 1333, unter 3., m.w.N.).
  • FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05

    Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht

    Führt die Korrektur einer im Urteilstenor enthaltenen offenbaren Unrichtigkeit zu einer Änderung der Unterliegensquoten, ist auch die Kostenentscheidung entsprechend neu zu fassen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2005 II B 114/04, BFH/NV 2005, 1333 ).
  • BFH, 02.12.2009 - X B 47/09

    Beschwerde gegen Ablehnung der Berichtigung einer unanfechtbaren Entscheidung -

    Dabei handelt es sich lediglich um einen Reflex der zulässigen Berichtigung des Entscheidungstenors (BFH-Beschluss vom 3. März 2005 II B 114/04, BFH/NV 2005, 1333).
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